Arten › Wasserschildkröten

Schmuckschildkröte

Trachemys scripta · Rotwangen-, Gelbwangen-, Cumberland-Schmuckschildkröte

Kurz gesagt

Die Schmuckschildkröte ist eine nordamerikanische Wasserschildkröte und war lange ein verbreitetes Haustier. Seit 2016 steht sie EU-weit auf der Unionsliste invasiver Arten: Einfuhr, Handel, Neuhaltung und Nachzucht sind verboten. Bereits vorher gehaltene Tiere dürfen unter Auflagen bleiben.

Herkunft
Nordamerika
Größe
bis ca. 30 cm
Alter
mehrere Jahrzehnte
Status
EU-invasiv, verboten
Rechtlicher Hinweis: Trachemys scripta (alle Unterarten, u. a. Rotwangen-, Gelbwangen- und Cumberland-Schmuckschildkröte) ist seit dem 03.08.2016 in der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten gelistet. Einfuhr, Kauf/Verkauf, Tausch, Zucht und das Halten neu erworbener Tiere sind verboten.

Herkunft & Aussehen

Die Art stammt aus dem südöstlichen Nordamerika. Kennzeichnend sind je nach Unterart rote oder gelbe Schläfenstreifen. Weibchen werden deutlich größer als Männchen und erreichen bis etwa 30 cm Panzerlänge.

Warum das Verbot?

Über Jahrzehnte wurden Jungtiere massenhaft als Haustiere verkauft. Wurden sie zu groß oder pflegeintensiv, setzten Halter sie in Teiche und Seen aus. Dort überleben sie, vermehren sich teils und konkurrieren mit heimischen Arten wie der Europäischen Sumpfschildkröte – daher die EU-weite Listung als invasive Art.

Haltung vorhandener Tiere

Vor der Listung erworbene Tiere dürfen bis zum natürlichen Lebensende weiter gehalten werden, sofern sie ausbruchsicher untergebracht sind und sich nicht fortpflanzen. Ein Aussetzen ist strikt verboten. Zur artgerechten Unterbringung: Aquarium für Wasserschildkröten.

Ernährung

Die Schmuckschildkröte ist allesfressend; Jungtiere ernähren sich eher tierisch, adulte Tiere nehmen zunehmend pflanzliche Kost auf. Eine ausreichende Kalkversorgung – etwa über Sepiaschale – unterstützt den Panzer.

Recht & Herkunft

Maßgeblich ist die EU-Verordnung 1143/2014 (Unionsliste invasiver Arten). Wer ein vor 2016 erworbenes Tier hält, sollte die geltenden Auflagen kennen; vor jeder Abgabe oder Aufnahme den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.